Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) - Was Betriebe im Gastgewerbe wissen müssen 
am Montag, 17. August 2026, 10:00 - 11:00 Uhr 
Online-Veranstaltung
 

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das Gesetz definiert klare Anforderungen an die Barrierefreiheit von Dienstleistungen und Produkten. Betriebe der Tourismusbranche, wie Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft sowie Tourist-Infos, können davon betroffen sein.

Ziel des Gesetzes ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern und Unternehmen klare Vorgaben für die Umsetzung barrierefreier Lösungen am Markt zu bieten. So müssen Unternehmen, die auf ihrer Webseite Dienstleistungen wie Tischreservierungen, Buchungen oder Kontaktformulare anbieten, diese zukünftig barrierefrei gestalten. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten, die Dienstleistungen anbieten und einen Jahresumsatz von maximal zwei Millionen Euro erzielen. Werden die Anforderungen des Gesetzes nicht umgesetzt, drohen hohe Bußgelder.

Im Mittelpunkt des Webinars stehen folgende Themen:

  • Neue Barrierefreiheitsvorgaben: Welche Anforderungen müssen Produkte und Dienstleistungen künftig erfüllen?
  • Betroffene Unternehmen und Branchen: Für wen gilt das BFSG und welche Ausnahmen gibt es?
  • Beispiele und Praktische Hilfestellungen: Lösungsansätze zur Gestaltung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen.
  • Digitale Barrierefreiheit: Anforderungen an Online-Angebote und digitale Schnittstellen.

Nutzen Sie dieses Webinar, um sich auf die Anforderungen einzustellen und sich Wettbewerbsvorteile durch Barrierefreiheit zu sichern.

Zugangsdaten für Zoom-Meeting
Für die Online-Veranstaltung erhalten Sie diese mit Ihrer Anmeldebestätigung. Die Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet.

Technische Voraussetzungen
Für die Teilnahme benötigen Sie:

  • ein internetfähiges Gerät, zum Beispiel einen PC oder Laptop, ein Smartphone oder Tablet
  • eine stabile Internetverbindung
  • ein Headset (Kopfhörer mit Mikrofon) – empfohlen für bestmögliche Tonqualität; wenn Sie nur zuhören möchten, genügt ein Lautsprecher

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) - Was Betriebe im Gastgewerbe wissen müssen 

17.08.2026 | 10:00 Uhr

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Salome von der Born

Unternehmen und Standort | Themen: Tourismus, Standortmarketing, Stadtmarketing

Telefon: 06151 871-1150 E-Mail: salome.von-der-born@darmstadt.ihk.de

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