Salome von der Born
Unternehmen und Standort | Themen: Tourismus, Standortmarketing, Stadtmarketing
Telefon: 06151 871-1150 E-Mail: salome.von-der-born@darmstadt.ihk.de
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) - Was Betriebe im Gastgewerbe wissen müssen
am Montag, 17. August 2026, 10:00 - 11:00 Uhr
Online-Veranstaltung
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das Gesetz definiert klare Anforderungen an die Barrierefreiheit von Dienstleistungen und Produkten. Betriebe der Tourismusbranche, wie Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft sowie Tourist-Infos, können davon betroffen sein.
Ziel des Gesetzes ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern und Unternehmen klare Vorgaben für die Umsetzung barrierefreier Lösungen am Markt zu bieten. So müssen Unternehmen, die auf ihrer Webseite Dienstleistungen wie Tischreservierungen, Buchungen oder Kontaktformulare anbieten, diese zukünftig barrierefrei gestalten. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten, die Dienstleistungen anbieten und einen Jahresumsatz von maximal zwei Millionen Euro erzielen. Werden die Anforderungen des Gesetzes nicht umgesetzt, drohen hohe Bußgelder.
Im Mittelpunkt des Webinars stehen folgende Themen:
Nutzen Sie dieses Webinar, um sich auf die Anforderungen einzustellen und sich Wettbewerbsvorteile durch Barrierefreiheit zu sichern.
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17.08.2026 | 10:00 Uhr
Salome von der Born
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Sina Neumann
Kommunikation und Marketing | Team Veranstaltungsmanagement
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Heike Flenner
Kommunikation und Marketing | Team Veranstaltungsmanagement
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